GESCHÄFTS-, ARBEITS-, AUFBEWAHRUNGSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Voss GmbH, Düsseldorf

— im folgenden Firma genannt —

1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und der Firma abgeschlossenen Verträge, auch soweit sie später ohne ausdrückliche Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen werden. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen; sie werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Firma schriftlich bestätigt werden.

2.

ANGEBOTE

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder dadurch zustande, dass wir bestellte Leistungen tatsächlich erbringen.
2.2 Alle Angaben über technische Daten sind nur annähernd und verstehen sich mit den üblichen Abweichungen. Angaben über die voraussichtlich für ein Vorhaben des Kunden benötigte Dauer der Inanspruchnahme von Räumen und Geräten ist unverbindlich.
2.3 Etwaige Angaben in Angeboten über Gesamtpreise sind lediglich als annähernde Schätzungen zu verstehen, soweit sie nicht ausdrücklich als Festpreise bezeichnet sind. Der vom Kunden zu zahlende Preis ergibt sich aus dem Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen.

3.

PREISE

3.1 Für die Berechnung sind die zum Zeitpunkt der Leistung durch die Firma jeweils gültigen Preislisten maßgebend. Ist der Kunde weder Kaufmann noch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, dann gelten Preiserhöhungen nur, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Zeitpunkt der Leistung mehr als vier Monate liegen.
3.2 Für Leistungen, die neben den Grundleistungen gesondert im Auftrag oder im Interesse des Bestellers oder aus technischen Gründen erbracht werden, kann die Firma ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen.
3.3 Alle Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer und setzen voraus, dass der Kunde die zur Bearbeitung oder Überprüfung vorgesehenen Ausgangsmaterialien der Firma kosten und spesenfrei zustellt.

4.

ZAHLUNGEN

4.1 Die Firma ist berechtigt Vorauszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen. Im übrigen werden sämtliche Zahlungen sofort nach der Leistung, spätestens mit Rechnungsstellung fällig. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kunde darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen und nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertrag Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
4.2 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 4% über Bundesbankdiskont zu zahlen, es sei denn, da ein höherer oder niedrigerer Verzugsschaden nachgewiesen wird. Die Firma ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche dem Kunden geschuldeten Leistungen zurückzuhalten, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen.
4.3 Bei Zahlungsverzug, wesentlicher Vermögensverschlechterung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens auf Seiten des Kunden ist die Firma zum sofortigen Rücktritt von allen mit dem Kunden bestehenden Verträgen berechtigt.

5.

LIEFERZEITEN UND TERMINE

  Alle von der Firma angegebenen Lieferzeiten oder Termine sind keine Fixtermine, werden aber bestmöglich eingehalten. In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten der Firma, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Streiks verschieben, beziehungswiese verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten um die Dauer derartiger Ereignisse. Dauern derartige Ereignisse länger als vier Wochen, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.

VERSAND

  Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragter Person auf den Kunden über, auch wenn die Firma den Transport mit eigenen Fahrzeugen durchführt.

7.

HAFTUNG

7.1 Für den Fall schuldhaft verursachter Verluste oder Beschädigungen von Originalfilmen, Videobändern oder sonstigen Ausgangsmaterialien, die der Firma zur Bearbeitung oder Aufbewahrung übergeben worden sind, wird die Haftung der Firma auf die Neulieferung von Rohfilmmaterial oder unbespieltem Bandmaterial in gleicher Länge der beschädigten oder verloren gegangenen Teile beschränkt.
7.2 In allen anderen Fällen der Haftung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand, wird – gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen jede Haftung der Firma ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Leitenden Angestellten; – gegenüber allen Auftraggebern die Haftung der Firma für leicht fahrlässiges Verschulden ausgeschlossen.
7.3 In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten haftet die Firma nicht.
7.4 Schadenersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen.

8.

VERSICHERUNG

  Alle der Firma übergebenen Gegenstände und Materialien werden seitens der Firma nicht versichert. Es obliegt daher dem Auftraggeber, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines bei der Firma befindlichen Materials Sorge zu tragen.

9.

MÄNGELRÜGEN

9.1 Mängelrügen und sonstige Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen.
9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen der Firma die beanstandeten Gegenstände ihr oder einem Dritten unverzüglich zur Prüfung zu übersenden.
9.3 Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen ist die Firma nur verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, soweit ihr das im Rahmen ihres Betriebs technisch möglich ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages.
9.4 Die Beurteilung von Farben unterscheidet sich von Person zu Person. Die Firma ist deshalb allein zuständig für die Art der Ausführung des Auftrages bezüglich der Abstimmung der Farben.

10.

INANSPRUCHNAHME VON RÄUMEN, GERÄTEN UND BEDIENUNGSPERSONAL

10.1 Soweit der Vertrag die Benutzung von Räumen und Geräten umfasst und keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, schließt der dafür genannte Preis die Benutzung zu üblichen Arbeitszeiten, sowie Heizung, Wasser und Reinigung ein. Alle sonstigen Leistungen, insbesondere die Inanspruchnahme außerhalb üblicher Arbeitszeiten, sind gesondert zu vergüten. Der Kunde ist während der Benutzung von Räumen der Firma nicht berechtigt, eigene oder von dritter Seite beschaffte Geräte zu benutzen, soweit gleichwertige Geräte von der Firma zur Benutzung angeboten werden. Geräte dürfen ohne Zustimmung der Firma nicht von ihrem Standort entfernt werden.
10.2 Der Kunde haftet der Firma für alle Schäden, die der Kunde, seinen Leute oder jede andere Person, die sich aus Anlass der Benutzung durch den Kunden in den Räumen und auf dem Gelände der Firma aufhält oder die von der Firma zur Verfügung gestellten Geräte benutzt, verursachen. Der Kunde hat für die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen und darf nur fachkundigen Leuten das Benutzen von Geräten übertragen. Etwaige Anordnungen des Personals der Firma müssen vom Kunden eingehalten werden.
10.3 Die Firma ist berechtigt, die Überlassung von Geräten oder Räumen davon abhängig zu machen, dass der Kunden Abschluss einer ausreichenden Versicherung zur Deckung der sich aus 10.2 ergebenden Haftpflicht nachweist; dies gilt auch dann, wenn die Firma die Überlassung bereits zugesagt hat.
10.4 Etwaige Mängel der Räume oder Geräte müssen unverzüglich nach Kenntnis, offenkundige Mängel vor Beginn der Benutzung, gegenüber der Firma gerügt werden. Anderenfalls ist jede Mängelgewährleistung oder Preisminderung ausgeschlossen.
10.5 Eine Inanspruchnahme von Räumen, Geräten oder Bedienungspersonal außerhalb üblicher Arbeitszeiten ist mit der Firma abzusprechen. Ein Anspruch des Kunden auf solche Inanspruchnahme besteht nicht.

11.

BUCHUNG UND STORNIERUNG

11.1 Hat der Kunde Räume, Geräte oder Bedienungspersonal für einen bestimmten Termin bestellt, so hat er die vereinbarten Preise unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme für die vereinbarte Nutzungsdauer zu vergüten, es sei denn, dass die Firma einen anderen Benutzer für die Zeit findet. Ist die Dauer der vorgesehenen Inanspruchnahme nicht bestimmt worden, so ist die Vergütung für einen Arbeitstag von 8 Std., jedenfalls für die Zeit bis 18:00 Uhr desselben Tages zu leisten.
11.2 Bei Stornierung von Buchungen sind pauschal folgende Ausfallvergütungen zu zahlen:
  • · einen Werktag vor Produktionsbeginn 75% der Gesamtvergütung,
  • · zwei Werktage vor Produktionsbeginn 50% der Gesamtvergütung,
  • · drei bis fünf Werktage vor Produktionsbeginn 25% der Gesamtvergütung.
Die Gesamtvergütung ergibt sich aus den für die einwandfreie Erhaltung der Leistung notwendigen Geräte-, Raum- und Personalkosten für die gesamte Zeiten.
11.3 Die Firma ist berechtigt, die bestellten Räume, Geräte und das Personal anderweitig einzusetzen, wenn der Kunde nicht spätestens 30 Minuten nach Beginn der vereinbarten Benutzungszeit erscheint. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme zu einem späteren Zeitpunkt. Die Regelungen in 11.1 und 11.2 bleiben unberührt.

12.

BEZUG VON MATERIAL

  Der Kunde ist verpflichtet, alle Materialien, insbesondere Video- und Tonbänder, die bei der Inanspruchnahme von Geräten oder Räumen der Firma benötigt werden, zu den jeweils gültigen Preisen bei der Firma zu beziehen, soweit sie von der Firma angeboten werden.

13.

SCHUTZRECHTE

  Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung von Bild- und Tonaufnahmen erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte auf seine Kosten ordnungsgemäß zu erwerben. Der Kunde garantiert der Firma und steht dafür ein, dass er diese Rechte besitzt. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma von allen Ansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, freizustellen sowie die Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung zu übernehmen; die Firma ist jedoch zu einer Rechtsverteidigung nicht verpflichtet.

14.

ERGEBNIS- UND RECHTSVORBEHALT

  Das Eigentum an Gegenständen, die dem Kunden zu übereignen sind, geht erst mit vollständiger Zahlung aller Forderungen der Firma gegen dem Kunden, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, auf den Kunden über. Das gleiche gilt für den Übergang von Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechten auf den Kunden, sofern die Firma im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung solche Rechte erwirbt. Die dem Kunden aus einer Weiterveräußerung von Gegenständen zustehenden Forderungen werden bereits jetzt an die Firma abgetreten. Werden die Gegenstände zusammen mit anderen, nicht von der Firma abgetreten. Werden die Gegenstände zusammen mit anderen, nicht von der Firma gelieferten Gegenständen veräußert, so wird die Forderung gegen den Abnehmer in Höhe des Faktura-Wertes der von der Firma gelieferten Gegenstände abgetreten. Die Firma verpflichtet sich, Sicherheiten auf Verlangen des Schuldners freizugeben, sofern deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.

15.

UNWIRKSAMKEIT VON VERTRAGSBESTIMMUNGEN

  Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

16.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

  Erfüllungsort für die Ansprüche zwischen den Parteien aus diesem Vertag ist Düsseldorf.Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt ausschließlich deutsches materielles und prozessuales Recht. Als Gerichtsstand gilt nach unserer Wahl Düsseldorf oder der allgemeine Gerichtsstand des Kunden als vereinbart.

AUFBEWAHRUNGS-BEDINGUNGEN

1.

ALLGEMEINES

1.1 Die Aufbewahrung von Film- und Bandmaterial erfolgt ausschließlich zu diesen Bedingungen. Ergänzend hierzu gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma.
1.2 Im Verhältnis zur Firma gilt der Hinterleger als alleiniger und uneingeschränkter verfügungsberechtigter Inhaber des Materials. Die Firma ist nicht verpflichtet, die Eigentums- und sonstigen Rechtsverhältnisse an dem Material nachzuprüfen.

2

ART DER AUFBEWAHRUNG

2.1 Die Aufbewahrung von Film- oder Bandmaterial erfolgt nach Wahl der Firma – und soweit nichts anderes vereinbart wird – in Sammellagern.
2.2 Die Firma ist berechtigt, die Materialien selbst oder bei Dritten einzulagern bzw. einlagern zu lassen. Für die Einlagerung bei Dritten gelten diese Aufbewahrungsbedingungen entsprechend.

3.

ANNAHME UND RÜCKGABE

3.1 Annahme und Rückgabe des Materials erfolgt während der Bürostunden der Firma.
3.2 Die Firma ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material an den Inhaber einer von der Firma ausgestellten Empfangsbestätigung ohne Prüfung der Legitimation auszuhändigen oder die Aushändigung von einer schriftlichen Zustimmung des Eigentümers abhängig zu machen.

4.

GEBÜHREN

4.1 Die Gebühren für die Aufbewahrung werden nach den jeweils gültigen Preislisten oder aufgrund von Sondervereinbarungen berechnet.
4.2 Sonderkosten sind in den Aufbewahrungsgebühren nicht enthalten. Sie werden gesondert berechnet, insbesondere für Inventurarbeiten, Heraussuchen von Einzelheiten, Erstellen von Listen, Sortierarbeiten usw.
4.3 Bei vorzeitiger Rücknahme des Materials erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren.

5.

FORDERUNG DER RÜCKNAHME

  Die Firma kann jederzeit und ohne vorherige Kündigung die Rücknahme des Materials vom Hinterleger verlangen, wenn eine Aufbewahrungszeit nicht bestimmt wurde oder wenn die vereinbarte Zeit abgelaufen ist.

6.

PFAND- UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

  An dem übergebenen Material steht der Firma wegen ihrer Forderung gegen den Hinterleger ein Pfandrecht zu. Werden diese Forderungen nach Fälligkeit nicht sofort bezahlt oder ist eine vereinbarte Aufbewahrungszeit abgelaufen, so ist die Firma wahlweise berechtigt, das Material nach vorheriger Androhung und Fristsetzung unter der letzten der Firma bekannten Anschrift des Hinterlegers entweder als Altmaterial zu verkaufen oder öffentlich versteigern zu lassen oder auf Rechnung und Gefahr des Hinterlegers bzw. der an dem Material berechtigten zu hinterlegen bzw. es kostenpflichtig zu entsorgen.

7.

VERSICHERUNG

  Das Material ist während der Dauer der Aufbewahrung nicht versichert. Eine Versicherung hat der Hinterleger zu tätigen, falls er sie wünscht. Unsere Haftung bestimmt sich nach Absatz 7 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Voss GmbH – TV Ateliers

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